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Zitierungen von § 5 RegZensErpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 RegZensErpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RegZensErpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 RegZensErpG Daten der Meldebehörden
... 1 Satz 1 Nummer 5 die Angabe des Tages sind nach Abschluss der Mehrfachfallprüfung nach § 5 Absatz 1 zu löschen, jedoch spätestens drei Jahre nach dem Stichtag. Die Daten zu den ...
§ 5 RegZensErpG Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
... der Länder. (2) Das Statistische Bundesamt darf die Daten nach § 4 und § 5 Absatz 1 verarbeiten, um ergänzend zu den Bundesstatistiken nach dem Bevölkerungsstatistikgesetz ...
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