§ 55 - Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 55


§ 55 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze G. v. 12. Juni 2007 BGBl. I S. 1034 m.W.v. 15. Juni 2007

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Frühere Fassungen von § 55 KSVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.06.2007Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 12.06.2007 BGBl. I S. 1034

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 55 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 12 PflegeVG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... durch die Wörter „den Kranken- und Pflegekassen" ersetzt. 12. § 55 wird wie folgt gefaßt: „§ 55 Die Versicherungspflicht in ... ersetzt. 12. § 55 wird wie folgt gefaßt: „§ 55 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung bei selbständigen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 3. KSVGuaÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... im Übrigen die Künstlersozialkasse." 9. Die §§ 37a, 37b, 55 , 56 Abs. 1 und § 57 werden aufgehoben.  ...

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 10 GKV-FQWG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... § 16a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 57" durch die Angabe „§ 55 " ersetzt. 4. § 34 Absatz 1 Satz 2 wird ...


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