Artikel 5 - Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften (RegZensErpGEG k.a.Abk.)

G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649 (Nr. 31); Geltung ab 15.06.2021, abweichend siehe Artikel 5
|

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 15. Juni 2021 VZG 1987

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Volkszählungsgesetz 1987 vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2078) außer Kraft. Artikel 3 Nummer 1 tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2021.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed