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Artikel 7 - Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (5. HwOuaHwRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

(3) Artikel 5 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juni 2021.

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