Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich (BahnRVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Anzeige