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Artikel 2 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts (ERegGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes
Das Eisenbahnregulierungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 6 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 7 und 8 werden die Absätze 6 und 7.
- c)
- Absatz 9 wird Absatz 8 und die Wörter „Absatz 7 oder Absatz 8" werden durch die Wörter „Absatz 6 oder Absatz 7" ersetzt.
- 2.
- In § 2a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 7 bis 9" durch die Wörter „§ 2 Absatz 6 bis 8" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ERegGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERegGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 ERegGuaÄndG Inkrafttreten
... für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 2 Absatz 4 Satz 3 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur ... 2017/2075 (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 69) geändert worden ist, zugeht. Gleichzeitig tritt Artikel 2 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den Tag des ...
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