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Artikel 2 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts (ERegGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 ERegG offen

Das Eisenbahnregulierungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 6 wird aufgehoben.

b)
Die Absätze 7 und 8 werden die Absätze 6 und 7.

c)
Absatz 9 wird Absatz 8 und die Wörter „Absatz 7 oder Absatz 8" werden durch die Wörter „Absatz 6 oder Absatz 7" ersetzt.

2.
In § 2a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 7 bis 9" durch die Wörter „§ 2 Absatz 6 bis 8" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ERegGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 ERegGuaÄndG Inkrafttreten
... für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 2 Absatz 4 Satz 3 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur ... 2017/2075 (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 69) geändert worden ist, zugeht. Gleichzeitig tritt Artikel 2 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den Tag des ...