Artikel 4 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts (ERegGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 2c des Eisenbahnregulierungsgesetzes an dem Tag in Kraft, an dem dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 2 Absatz 4 Satz 3 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 32; L 67 vom 12.3.2015, S. 32), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2017/2075 (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 69) geändert worden ist, zugeht. Gleichzeitig tritt Artikel 2 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Juni 2021.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed