Artikel 3 - Baulandmobilisierungsgesetz (BauMobG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Planzeichenverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 23. Juni 2021 PlanZV Anlage

Die Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 1.2.1. wird folgende Nummer 1.2.2. eingefügt:

„1.2.2.
Dörfliche Wohngebiete (§ 5a BauNVO)

Planzeichen (BGBl. 2021 I S. 1808)
".

2.
Die bisherigen Nummern 1.2.2. bis 1.2.4. werden die Nummern 1.2.3. bis 1.2.5.



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