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Artikel 3 - Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (StGBuaÄndG 2021 k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 GVG § 74, mWv. 1. Januar 2022 § 22, § 23b, § 119
Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022
- 1.
- In § 22 Absatz 5 wird die Angabe „§ 23b Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 23b Absatz 3 Satz 2 bis 5" ersetzt.
- 2.
- Dem § 23b Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Richter in Familiensachen sollen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Familienverfahrensrechts und der für das Verfahren in Familiensachen notwendigen Teile des Kinder- und Jugendhilferechts sowie über belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, und der Kommunikation mit Kindern verfügen. Einem Richter, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, dürfen die Aufgaben eines Familienrichters nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse alsbald zu erwarten ist. Von den Anforderungen nach den Sätzen 3 und 4 kann bei Richtern, die nur im Rahmen eines Bereitschaftsdiensts mit der Wahrnehmung familiengerichtlicher Aufgaben befasst sind, abgewichen werden, wenn andernfalls ein ordnungsgemäßer und den betroffenen Richtern zumutbarer Betrieb des Bereitschaftsdiensts nicht gewährleistet wäre."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- § 74 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge (§ 176d des Strafgesetzbuches),".
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022
- 4.
- § 119 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) § 23b Absatz 1, 2 und 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend."
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StGBuaÄndG 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGBuaÄndG 2021 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 StGBuaÄndG 2021 Inkrafttreten
... 2 am 1. Juli 2021 in Kraft. (2) Am 1. Januar 2022 treten in Kraft: 1. Artikel 3 Nummer 1, 2 und 4 , 2. in Artikel 5 Nummer 3 § 158a des Gesetzes über das Verfahren in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 4 StPOuaFG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 36 wird wie folgt ...
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