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§ 15 - Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (StGrRÜV k.a.Abk.)
§ 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2021.
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