interne Verweise§ 149 TKG Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung (vom 29.06.2021) ... oder 6. innerhalb von einem Monat ab Eingang des Antrags beim Betreiber einer nach § 72 Absatz 1 Nummer 1 und 2 errichteten Netzinfrastruktur kommt keine Vereinbarung über den Netzzugang nach § 72 ... 1 und 2 errichteten Netzinfrastruktur kommt keine Vereinbarung über den Netzzugang nach § 72 Absatz 6 zustande. (2) In dem Verfahren nach Absatz 1 Nummer 1 entscheidet die ...
§ 211 TKG Beschlusskammerentscheidungen ... entscheidet durch Beschlusskammern als nationale Streitbeilegungsstelle in den Fällen von § 72 , § 128 Absatz 4, § 134 Absatz 5 und § 149. Die Entscheidung ergeht durch ...
§ 214 TKG Verfahren der nationalen Streitbeilegung ... einem Verfahren nach § 149 Absatz 1 Nummer 6 der Antragsteller und die Betreiber einer nach § 72 Absatz 1 Nummer 1 und 2 errichteten Netzinfrastruktur, gegen die sich das Verfahren richtet, 4. die Personen ...
§ 217 TKG Rechtsbehelfe ... Entscheidungen der nationalen Streitbeilegungsstelle nach § 211 Absatz 2 in Verbindung mit § 72 , § 128 Absatz 4, § 134 Absatz 5 oder § 149 ist das Verwaltungsgericht örtlich ...
Zitat in folgenden NormenBetriebskostenverordnung (BetrKV)
Artikel 2 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346, 2347; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
§ 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten (vom 01.01.2024) ... gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes ; 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten (vom 01.01.2025) ... nicht zu vertreten. (3a) Ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes hat der Mieter nur bei wirtschaftlicher Umsetzung der Maßnahme zu tragen. Handelt ... zu tragen. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Absatz 2 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes , hat der Mieter die Kosten nur dann zu tragen, wenn der Vermieter vor Vereinbarung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenTelekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 19 TKMoG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... Absatz 3a eingefügt: „(3a) Ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes hat der Mieter nur bei wirtschaftlicher Umsetzung der Maßnahme zu tragen. Handelt es sich um ... der Maßnahme zu tragen. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Absatz 2 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes , hat der Mieter die Kosten nur dann zu tragen, wenn der Vermieter vor Vereinbarung der ... Anschluss frei wählen kann und der Vermieter kein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 des Telekommunikationsgesetzes als Betriebskosten umlegt oder umgelegt ...
Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
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