§ 15 TDDDG Rufnummernanzeige und -unterdrückung ... Auf Antrag des Anschlussinhabers sind solche Anschlüsse im Endnutzerverzeichnis ( § 17 ) zu kennzeichnen. Ist eine Kennzeichnung nach Satz 2 erfolgt, so darf an den ... ist. (4) Hat der Anschlussinhaber die Eintragung in das Endnutzerverzeichnis nicht nach § 17 beantragt, unterbleibt die Anzeige seiner Rufnummer bei dem angerufenen Anschluss, es sei denn, ...