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Artikel 3 - Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 TMG § 11, § 12, § 13, § 14, § 14a, § 15a, § 15b, § 15c, § 15d, § 15, § 16
Das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angaben zu Abschnitt 5 werden gestrichen.
- b)
- Die Angabe „Abschnitt 6" wird durch die Angabe „Abschnitt 5" ersetzt.
- c)
- Die Angabe „§ 16" wird durch die Angabe „§ 11" ersetzt.
- 2.
- Abschnitt 5 wird aufgehoben.
- 3.
- Abschnitt 6 wird Abschnitt 5.
- 4.
- § 16 wird § 11 und Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 werden die Wörter „in Verbindung mit § 2b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" gestrichen.
- b)
- In Nummer 2 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- c)
- Nummer 2a wird Nummer 3 und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
- d)
- Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TTDSGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TTDSGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 24 StPOuaFG Änderung des Telemediengesetzes
... 1 Nummer 1 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Nummer 4, 5, 6 oder 7" durch die ...
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