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Fünfte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (5. SchwbAVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juni 2021 SchwbAV § 36

In § 36 Satz 4 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 13c des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Ausgleichsabgabe" die Wörter „und zum 30. Juni 2021 10 Prozent des im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2021 eingegangenen Aufkommens an Ausgleichsabgabe" eingefügt.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 29. Juni 2021 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil

 
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