Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 162 AO Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (vom 30.10.2024) ... 7 Satz 1 Nr. 5 nicht erteilt. Hat der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 12 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb verletzt, so wird widerlegbar vermutet, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte in ... gleich. (4a) Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 12 des Steueroasen-Abwehrgesetzes , ist Absatz 4 entsprechend anzuwenden. Von der Festsetzung eines Zuschlags ist ...
§ 193 AO Zulässigkeit einer Außenprüfung (vom 01.07.2021) ... ist oder 3. wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten nach § 12 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 4 StAbwGEG Änderung der Abgabenordnung ... Satz 6 werden die Wörter „§ 90 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „ § 12 Absatz 3 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb " ersetzt. 4. § 162 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz ... wie folgt gefasst: „Hat der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 12 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb verletzt, so wird widerlegbar vermutet, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte in ... folgt gefasst: „3. wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten nach § 12 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb nicht ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 8 PStTGEG Folgeänderungen ... 2328) geändert worden ist, wird die Angabe „und 2" gestrichen. (2) In § 12 Absatz 2 Satz 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2056), das durch Artikel 24 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 ...
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