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Zitierungen von § 21 RennwLottG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RennwLottG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 RennwLottG Bemessungsgrundlage
... nicht teilnimmt, mindert die Bemessungsgrundlage in dem Anmeldungszeitraum ( § 21 ), in dem die Rückzahlung oder Verrechnung vorgenommen ...
§ 22 RennwLottG Steuerlicher Beauftragter
... rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellt. (3) Der steuerliche Beauftragte hat die in § 21 geregelten Pflichten als eigene zu erfüllen. (4) Der steuerliche Beauftragte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung (RennwLottDV)
B. v. 16.06.1922 ZBl. S. 351; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900
§ 21 RennwLottDV Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2021)
... Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Sportwettensteuer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
...  (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Sportwettensteuer ...