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Zitierungen von § 22 RennwLottG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RennwLottG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 RennwLottG Aufzeichnungspflichten
... ihrer Berechnung zu führen. Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 22 benannt, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu ...
§ 25 RennwLottG Zuständigkeit
... der Geschäftsleitung oder Sitz hat. Ist ein steuerlicher Beauftragter im Sinne des § 22 Absatz 1 benannt, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der steuerliche ...
Zitat in folgenden Normen
Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung (RennwLottDV)
B. v. 16.06.1922 ZBl. S. 351; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900
§ 20 RennwLottDV Anzeigepflichten (vom 01.07.2021)
... der Aufnahme des Wettbetriebs. (2) Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 22 Absatz 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes bestellt worden, ist auch dieser dem zuständigen Finanzamt unverzüglich schriftlich zu ...
§ 21 RennwLottDV Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2021)
... Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Sportwettensteuer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... der Aufnahme des Wettbetriebs. (2) Ist ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 22 Absatz 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes bestellt worden, ist auch dieser dem zuständigen Finanzamt unverzüglich schriftlich zu ... (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Sportwettensteuer ...
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