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Zitierungen von § 34 RennwLottG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RennwLottG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 RennwLottG Übergangsvorschrift (vom 01.01.2022)
... 2022 und die vorläufigen Abschlagszahlungen am 15. März 2022 finden die §§ 24, 34 , 44 und 54 in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiterhin ...
Zitat in folgenden Normen
Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung (RennwLottDV)
B. v. 16.06.1922 ZBl. S. 351; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900
§ 28 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.12.2021)
... das Finanzamt Frankfurt am Main IV örtlich zuständig. (4) Für die nach § 34 des Rennwett- und Lotteriegesetzes durchzuführende Zerlegung des Gesamtaufkommens der Lotteriesteuer ist die ...
§ 30 RennwLottDV Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2021)
... Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Lotteriesteuer sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 752
Artikel 1 RennwLottGÄndG Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
... sind am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember zu leisten." 2. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 2022 und die vorläufigen Abschlagszahlungen am 15. März 2022 finden die §§ 24, 34 , 44 und 54 in der am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiterhin ...
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... das Finanzamt Frankfurt am Main III örtlich zuständig. (4) Für die nach § 34 des Rennwett- und Lotteriegesetzes durchzuführende Zerlegung des Gesamtaufkommens der Lotteriesteuer ist die ... (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Lotteriesteuer sind ...
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