Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottGNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065 (Nr. 37); Geltung ab 01.07.2021
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Juli 2021 RennwLottG RennwLottGZuStV

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten das Rennwett- und Lotteriegesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist und die Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. September 2013 (BGBl. I S. 3709) geändert worden ist, außer Kraft.



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