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Zitierungen von § 58 Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 GOBVerfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GOBVerfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 59 GOBVerfG
... Führt die Wahl nach § 58 nicht zu einer genügenden Zahl von Vorschlägen, so werden die weiteren Vorschläge ... Das Plenum kann beschließen, daß in der neuen Wahl nur nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 abgestimmt wird. (2) Werden im Fall des Absatzes 1 Satz 1 noch in der Sitzung ...
 
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