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Artikel 3 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
In § 9 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1444) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 120" durch die Wörter „den §§ 120 und 120b" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StPOuaFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPOuaFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 45 JusWeDigG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099 ) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 116 Abs. 1 Satz 2, ...
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