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Artikel 19 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)
Artikel 19 Änderung des Gewaltschutzgesetzes
§ 1 des Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 18 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder die Freiheit" durch ein Komma und die Wörter „die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „oder der Freiheit" durch ein Komma und die Wörter „der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 StPOuaFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPOuaFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3513
Artikel 2 StGBuaÄndG Änderung des Gewaltschutzgesetzes
... 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099 ) geändert worden ist, werden die Wörter „einem Jahr" durch die Wörter ...
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