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Artikel 22 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)
Artikel 22 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 19 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird das Wort „Ermittlungsverfahrens" durch die Wörter „Straf- oder Bußgeldverfahrens" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2 wird das Wort „Ermittlungsverfahren" durch die Wörter „Straf- oder Bußgeldverfahren" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 22 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 StPOuaFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPOuaFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 7 BALMG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099 ) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter ...
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