Die
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung vom
22. September 2017 (BGBl. I S. 3437) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 35 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Wenn die schriftliche Prüfung elektronisch durchgeführt werden soll, ist darauf bei der Veröffentlichung der Prüfungstage hinzuweisen."
- b)
- Im neuen Satz 3 wird das Wort „Es" durch die Wörter „Das Deutsche Patent- und Markenamt" ersetzt.
- c)
- Im neuen Satz 4 wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" ersetzt.
- 2.
- § 48 Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 Buchstabe e wird am Ende das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Nummer 4 wird aufgehoben.
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666