Artikel 25 - Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (NotBRMoG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666 (Nr. 38)
Geltung ab 01.08.2021, abweichend siehe Artikel 25
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Artikel 25 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. August 2021 in Kraft.

(2) Artikel 16 Nummer 2 und 3, die Artikel 17 und 22 Nummer 20 sowie Artikel 24 Absatz 8 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Artikel 2 und 4 Nummer 3 und 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa sowie die Artikel 11 und 24 Absatz 5 Nummer 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

(4) Die Artikel 3 und 4 Nummer 4 und 5 Buchstabe b treten am 1. Januar 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2021.



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