Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Goldmünze „Schwarzspecht" der Serie „Heimische Vögel" (GMünzeSpecht k.a.Abk.)

B. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 2264 (Nr. 39)
Geltung ab 07.07.2021; FNA: 692-5-41 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 20-Euro-Goldmünze „Schwarzspecht" prägen zu lassen. Diese Münze ist die sechste und zugleich letzte Ausgabe der im Jahr 2016 begonnenen Serie „Heimische Vögel" (2016-2021, eine Ausgabe pro Jahr). Die Münze wird ab dem 21. Juni 2021 in den Verkehr gebracht.

Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Schwarzspecht" beträgt maximal 150.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Auf der Bildseite wird ein Schwarzspecht dargestellt. Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler František Chochola aus Hamburg.

Die Wertseite, die bei allen Münzen der Serie identisch ist, wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow gestaltet. Sie zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2021" und - je nach Münzstätte - das Münzzeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".