§ 7 GGVBinSch Pflichten (vom 01.01.2007) ... gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) klassifiziert sind und gemäß § 3 dieser Verordnung befördert werden dürfen; 3. dafür zu sorgen, dass die ... 1. hat zu prüfen, ob die zu befördernden gefährlichen Güter nach § 3 dieser Verordnung zur Beförderung zugelassen sind; 2. hat sich zu vergewissern, ... 1. darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie nach § 3 dieser Verordnung befördert werden dürfen; 2. hat bei der Übergabe ...