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Zitierungen von § 7 GGVBinSch

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GGVBinSch verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVBinSch selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 3 1. Nr. 1 Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 4 1. Nr. 2 sich nicht vergewissert, dass das Schiff oder Tankschiff zur ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Großzettel entfernt oder abgedeckt ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 6 1. Nr. 1 Güter übergibt; 2. Nr. 2 bei der Übergabe ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 7 1. Nr. 1 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet; 2. Nr. 3 die ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 8 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Tankschiffe nur mit zugelassenen ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 9 nicht dafür sorgt, dass ortsbewegliche Tanks, Tankcontainer und MEGC mit der ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 10 Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe schriftlich mitgeteilt wird. ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 11 1. Nr. 1 ein Versandstück befördert; 2. Nr. 2 sich nicht ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 12 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass sich die Urkunden an Bord befinden; ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 13 1. Nr. 1 oder 3 eine Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 506 9. ZustAnpV Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
...  In § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 4 Nr. 9 der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt vom 31. Januar 2004 (BGBl. I S. 136), die ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 512
Artikel 1 6. GGVBinSchÄndV
... und 7.2.3.8" durch die Angabe „Abschnitt 8.3.5" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 1. Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Großzettel entfernt oder abgedeckt ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 13 1. Nr. 1 oder 3 eine Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1222
Artikel 1 7. GGVBinSchÄndV
... 7.1.4.18" durch die Angabe „Absatz 7.1.4.14.7.7" ersetzt. 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...