Verordnung zur Neuordnung des Gebührenrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUBGebVEV k.a.Abk.)

V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334 (Nr. 40); Geltung ab 01.10.2021
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Eingangsformel
Artikel 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Artikel 2 Änderung der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und des § 37e Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 37e Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

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Artikel 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2021 BMUVBGebV

(gesamter Text siehe Besondere Gebührenverordnung BMU - BMUBGebV)

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Artikel 2 Änderung der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 UERV § 48, Anlage 1

Die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung vom 22. Januar 2018 (BGBl. I S. 169), die durch Artikel 104 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst:

§ 48 (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

Anlage 1 (zu § 48) (weggefallen)".

2.
§ 48 wird aufgehoben.

3.
Anlage 1 (zu § 48) wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Svenja Schulze



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