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Abschnitt 3 - Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV)


Abschnitt 3 Schlussvorschrift

§ 16 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juli 2021.


Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht

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