Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 UBRegG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 UBRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UBRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 UBRegG Datenübermittlung durch die Registerbehörde (vom 29.12.2023)
... aufgrund folgender Ereignisse: 1. einmalig nach Errichtung des Basisregisters nach § 1 Absatz 1 , 2. regelmäßig und wiederkehrend bei Neugründung, Änderung oder ...
§ 8 UBRegG Qualitätssicherung
... und Aktualität verantwortlich. (2) Zur Erfüllung der Zwecke nach § 1 Absatz 2 führt die Registerbehörde ein Verfahren zur Aufklärung von Unstimmigkeiten ...
§ 11 UBRegG Evaluierung (vom 29.12.2023)
... die Wirksamkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Erreichung der in § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 genannten Zwecke. Der Bericht wird zudem dem Bundesrat ...
Zitat in folgenden Normen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 136b SGB VII Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters (vom 01.01.2023)
... Unternehmensbasisdatenregistergesetzes aufgeführten Zwecken an die Registerbehörde nach § 1 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes übermittelt werden. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach § 2 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
Artikel 2 UBRegGEG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... Unternehmensbasisdatenregistergesetzes aufgeführten Zwecken an die Registerbehörde nach § 1 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes übermittelt werden. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach § 2 des ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14814/v274348.htm