interne Verweise§ 1 UBRegG Errichtung, Betrieb und Zweck des Registers über Unternehmensbasisdaten ... Foundation her und dient damit 1. der Unterstützung öffentlicher Stellen nach § 5 Absatz 1 , indem zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Qualität ihrer gespeicherten Daten ... der Verringerung der erneuten oder mehrfachen Beibringung von bei öffentlichen Stellen nach § 5 Absatz 1 bereits vorhandenen Daten durch die betroffenen Unternehmen nach § 3 Absatz 1. (3) ...
§ 10 UBRegG Rechtsverordnungsermächtigung (vom 29.12.2023) ... und organisatorischer Standards der Datenübermittlungen nach den §§ 4 und 5 und 6. die Bestimmung einzelner anderer öffentlicher Stellen und jeweils ...
Zitat in folgenden NormenSiebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
V. v. 01.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 220
§ 1 UBRegV Zeitpunkt der Datenübermittlung ... Ereignisses. (2) Die Datenübermittlung durch die Registerbehörde nach § 5 Absatz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes erfolgt unverzüglich nach der Speicherung der gemeldeten Neugründung, Änderung oder ...
§ 6 UBRegV Protokollierung ... Datum und Uhrzeit der Datenübermittlung. (3) Bei der Datenübermittlung nach § 5 Absatz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes protokolliert die Registerbehörde folgende Daten: 1. die Stellen nach § 5 ... protokolliert die Registerbehörde folgende Daten: 1. die Stellen nach § 5 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes , an welche die Daten übermittelt werden, 2. den Umfang und den Inhalt der ... und Uhrzeit der Datenübermittlung. (4) Ruft eine öffentliche Stelle nach § 5 Absatz 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes Daten bei der Registerbehörde ab, protokolliert die Registerbehörde folgende Daten: ... ab, protokolliert die Registerbehörde folgende Daten: 1. die Stelle nach § 5 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes , welche die Daten abgerufen hat, 2. den Umfang und den Inhalt der übermittelten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 404
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2506, 4455
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
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