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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (2. CoronaImpfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.07.2021 BAnz AT 14.07.2021 V1; Geltung ab 15.07.2021, abweichend siehe Artikel 2

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2021 CoronaImpfV § 8, § 9, mWv. 1. Juli 2021 § 8, mWv. 12. Juli 2021 § 9

Die Coronavirus-Impfverordnung vom 1. Juni 2021 (BAnz AT 02.06.2021 V2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BAnz AT 07.07.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2021

 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „18. Juli 2021" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Angabe „1. Juli 2021" durch die Angabe „19. Juli 2021" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
b)
Absatz 4 wird aufgehoben.

2.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 12.07.2021

 
 
aa)
In Satz 1 wird die Angabe „6,58" durch die Angabe „7,58" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
 
bb)
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 12.07.2021

 
b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „6,58" durch die Angabe „7,58" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „4,28" durch die Angabe „4,92" ersetzt.

cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „2,19" durch die Angabe „2,52" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. CoronaImpfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. CoronaImpfVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. CoronaImpfVÄndV
... vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a ... (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 12. Juli 2021 in ...