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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (2. CoronaImpfVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2021 CoronaImpfV § 8, § 9, mWv. 1. Juli 2021 § 8, mWv. 12. Juli 2021 § 9
Die Coronavirus-Impfverordnung vom 1. Juni 2021 (BAnz AT 02.06.2021 V2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BAnz AT 07.07.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 8 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2021
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „18. Juli 2021" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 wird die Angabe „1. Juli 2021" durch die Angabe „19. Juli 2021" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- b)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 12.07.2021
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „6,58" durch die Angabe „7,58" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- bb)
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
abweichendes Inkrafttreten am 12.07.2021
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „6,58" durch die Angabe „7,58" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „4,28" durch die Angabe „4,92" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „2,19" durch die Angabe „2,52" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. CoronaImpfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. CoronaImpfVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 2. CoronaImpfVÄndV
... vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a ... (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 12. Juli 2021 in ...
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