Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. August 2021 WpPG § 32, mWv. 1. Januar 2022 § 5
Das Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:
„§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt". - b)
- Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:
„§ 32 (weggefallen)".
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt". - b)
- In Absatz 1 werden die Wörter „in elektronischer Form" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.
- c)
- Folgender Absatz 4 wird angefügt:„(4) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Webseite die nach § 4 gestatteten Wertpapier-Informationsblätter. Diese bleiben zehn Jahre lang auf der Webseite öffentlich zugänglich. Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Webseite auch die nach § 4 Absatz 8 Satz 1 übermittelten aktualisierten Fassungen der Wertpapier-Informationsblätter; Satz 2 gilt entsprechend."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- § 32 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AnlSchStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnlSchStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 AnlSchStG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 12 Buchstabe c und Nummer 13 Buchstabe b und Artikel 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz einen Monat ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 10 ZuFinG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2570 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Satz 3 wird wie ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14820/a274463.htm