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Zitierungen von § 5 AHStatDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AHStatDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHStatDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Artikel 1 AHStatDV-ÄndV Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 5 wird das Wort „zur" durch die Wörter „zu oder nach der" ersetzt. ... eingefügt und die Wörter „an den Eigentümer" gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Befreiung der Anmeldung von Waren zu oder nach ... gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Befreiung der Anmeldung von Waren zu oder nach der vorübergehenden Verwendung (1) ...
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