interne Verweise§ 20 AHStatDV Schiffe, Luft- und Raumfahrzeuge (vom 01.01.2025) ... Veredelung von Schiffen und Luftfahrzeugen ist nach den Bestimmungen der §§ 4 und 6 anzumelden. Dabei ist 1. für Warenverkehre zu oder nach aktiver ... Warenverkehre zu oder nach Veredelungen von Raumfahrzeugen sind nach den Bestimmungen von § 6 und gegebenenfalls § 4 von der gebietsansässigen Person nach Absatz 3 anzumelden. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenÄnderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
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