interne Verweise§ 1 ErsatzbaustoffV Anwendungsbereich (vom 01.08.2023) ... Vorschriften dieser Verordnung regeln im Hinblick auf mineralische Ersatzbaustoffe im Sinne des § 2 Nummer 1 die 1. Anforderungen an die Herstellung dieser mineralischen Ersatzbaustoffe in mobilen ... gewonnen werden, 2. die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe im Sinne des § 2 Nummer 1 a) auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht, auch dann nicht, wenn die ... worden ist, 3. die Zwischen- oder Umlagerung mineralischer Ersatzbaustoffe im Sinne des § 2 Nummer 1 a) im Rahmen der Errichtung, der Änderung oder der Unterhaltung von baulichen und ...
§ 2 ErsatzbaustoffV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2023) ... Ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Betreibern von Aufbereitungsanlagen im Sinne des § 2 Nummer 5 , deren durch Satzung oder sonstige Regelung festgelegtes Ziel es ist, die Betreiber bei der ... an die Güteüberwachung zu unterstützen. Überwachungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 9 und Untersuchungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 10 können der ... Überwachungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 9 und Untersuchungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 10 können der Güteüberwachungsgemeinschaft beitreten. Die ...
§ 19 ErsatzbaustoffV Grundsätzliche Anforderungen (vom 01.08.2023) ... Regelungen nach Satz 6 keine Bestimmungen zu mineralischen Ersatzbaustoffen im Sinne von § 2 Absatz 1 enthalten, sind die Regelungen dieser Verordnung anzuwenden. (7) Sofern nach ...
Anlage 1 ErsatzbaustoffV (zu § 2 Nummer 11 und 13, § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 und 3, § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und 4, § 10 Absatz 1, 2 und 3, § 11, § 13 Absatz 1 Nummer 2, § 14 Absatz 1, § 15, § 16 Absatz 1 sowie § 21 Absatz 3, 4 und 5) Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe (vom 01.08.2023)
Zitat in folgenden NormenBundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716
Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 6 DepV Voraussetzungen für die Ablagerung (vom 01.08.2023) ... vor der Behandlung. (1a) Folgende mineralische Ersatzbaustoffe im Sinne von § 2 Nummer 1 der Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), die als Abfall anfallen und die nach Abschnitt 3 ...
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Artikel 1 ErsatzbaustoffVuaÄndV Änderung der Ersatzbaustoffverordnung ... Kreise und Kommunen sowie der jeweiligen Nebenanlagen" eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach den Wörtern ... Ein rechtsfähiger Zusammenschluss von Betreibern von Aufbereitungsanlagen im Sinne des § 2 Nummer 5 , deren durch Satzung oder sonstige Regelung festgelegtes Ziel es ist, die Betreiber bei der ... an die Güteüberwachung zu unterstützen. Überwachungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 9 und Untersuchungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 10 können der ... Überwachungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 9 und Untersuchungsstellen im Sinne des § 2 Nummer 10 können der Güteüberwachungsgemeinschaft beitreten. Die ...
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