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Zitierungen von § 13 ErsatzbaustoffV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ErsatzbaustoffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErsatzbaustoffV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13b ErsatzbaustoffV Tätigkeit der Güteüberwachungsgemeinschaft, Organisation und Betrieb (vom 01.08.2023)
... die Vorprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen, um die in den §§ 3 bis 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe ... die Güteüberwachungsgemeinschaft für mineralische Ersatzbaustoffe auch im Falle von § 13 Absatz 1 Satz 4 bei der erneuten Überschreitung von Materialwerten sowie im Falle von § 13 Absatz 2 Satz ... 13 Absatz 1 Satz 4 bei der erneuten Überschreitung von Materialwerten sowie im Falle von § 13 Absatz 2 Satz 4 bei Einstellung der Fremdüberwachung aufgrund der erneuten Feststellung von Mängeln in ... Die Pflichten zur Information der zuständigen Behörde nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 und 4 bleiben unberührt. 7. Die Güteüberwachungsgemeinschaft für ... in regelmäßigen Abständen über ihre Pflichten nach den §§ 3 bis 13 dieser Verordnung, zur Umsetzung des betrieblichen Systems zur Durchführung der werkseigenen ... von der Internetseite zu löschen, wenn für diese die Fremdüberwachung nach § 13 Absatz 2 Satz 4 eingestellt wurde. (4) Die Dokumentation über die Ergebnisse der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Artikel 1 ErsatzbaustoffVuaÄndV Änderung der Ersatzbaustoffverordnung
... der Angabe „§ 5 Absatz 4" das Wort „ist" gestrichen. 12. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... die Wörter „schriftlich oder elektronisch" eingefügt. 13. Nach § 13 wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt: „Unterabschnitt 2 ... die Vorprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen, um die in den §§ 3 bis 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe ... die Güteüberwachungsgemeinschaft für mineralische Ersatzbaustoffe auch im Falle von § 13 Absatz 1 Satz 4 bei der erneuten Überschreitung von Materialwerten sowie im Falle von § 13 Absatz 2 Satz ... 13 Absatz 1 Satz 4 bei der erneuten Überschreitung von Materialwerten sowie im Falle von § 13 Absatz 2 Satz 4 bei Einstellung der Fremdüberwachung aufgrund der erneuten Feststellung von Mängeln in ... Produktionskontrolle. Die Pflichten zur Information der zuständigen Behörde nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 und 4 bleiben unberührt. 7. Die Güteüberwachungsgemeinschaft für ... in regelmäßigen Abständen über ihre Pflichten nach den §§ 3 bis 13 dieser Verordnung, zur Umsetzung des betrieblichen Systems zur Durchführung der werkseigenen ... von der Internetseite zu löschen, wenn für diese die Fremdüberwachung nach § 13 Absatz 2 Satz 4 eingestellt wurde. (4) Die Dokumentation über die Ergebnisse der Vorprüfung ...
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