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Unterabschnitt 2 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Teil 3 Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
Abschnitt 2 Ertragswertverfahren
Unterabschnitt 2 Verfahrensvarianten
§ 28 Allgemeines Ertragswertverfahren
§ 28 wird in 1 Vorschrift zitiert
1Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus
- 1.
- dem kapitalisierten jährlichen Reinertragsanteil der baulichen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag, der unter Abzug des Bodenwertverzinsungsbetrags ermittelt wurde (vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen), und
- 2.
- dem Bodenwert.
§ 29 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
§ 29 wird in 1 Vorschrift zitiert
1Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus
- 1.
- dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag (Barwert des Reinertrags) und
- 2.
- dem über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwert.
§ 30 Periodisches Ertragswertverfahren
§ 30 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Im periodischen Ertragswertverfahren kann der vorläufige Ertragswert ermittelt werden durch Bildung der Summe aus
- 1.
- den zu addierenden und auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten, aus gesicherten Daten abgeleiteten Reinerträgen der Perioden innerhalb des Betrachtungszeitraums und
- 2.
- dem über den Betrachtungszeitraum auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten Restwert des Grundstücks.
(2) 1Der Betrachtungszeitraum, für den die periodisch unterschiedlichen Erträge ermittelt werden, ist so zu wählen, dass die Höhe der im Betrachtungszeitraum anfallenden Erträge mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann; hierbei sollen zehn Jahre nicht überschritten werden. 2Der Abzinsung ist in der Regel der objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.
(3) 1Der Restwert des Grundstücks kann ermittelt werden durch Bildung der Summe aus
- 1.
- dem Barwert des Reinertrags der Restperiode und
- 2.
- dem über die Restperiode abgezinsten Bodenwert.
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