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Artikel 6 - Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860 (Nr. 44); Geltung ab 20.07.2021
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Artikel 6 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2021 KWKAusV § 2, § 10, § 12, § 19, § 20, § 21, § 24, § 28

Die KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 12 werden in dem Satzteil vor Buchstabe a nach den Wörtern „erneuerbare Wärme" die Wörter „oder die Wärme aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen" eingefügt.

2.
In § 10 Absatz 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Sicherheiten" die Wörter „nach Absatz 4 Nummer 2" eingefügt.

3.
In § 12 Absatz 1 Nummer 4 werden nach den Wörtern „elektrische Leistung der KWK-Anlagen" die Wörter „, sofern kein Fall des § 8 Absatz 3 Satz 2 vorliegt," eingefügt.

4.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „nach Aufnahme" die Wörter „oder Wiederaufnahme" eingefügt.

b)
Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird jeweils das Wort „Jahren" durch das Wort „Kalenderjahren" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird das Wort „im" durch das Wort „ab dem" und das Wort „Jahren" durch das Wort „Kalenderjahren" ersetzt.

c)
In Absatz 8 Satz 2 wird das Wort „werden" durch das Wort „wird" ersetzt.

5.
In § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „ab dem Jahr 2021" gestrichen.

6.
§ 21 Absatz 5 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
die Entwertung eines Zuschlags und".

7.
§ 24 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" gestrichen.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „unbeschadet des Absatzes 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe c" gestrichen.

8.
In § 28 Absatz 1 wird die Angabe „2021" durch die Angabe „2022" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 1 BNetzABGebV Erhebung von Gebühren und Auslagen
...  17. KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 18. Verordnung zu den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18 EEGAusbGuEnFG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...