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Zitierungen von § 11 TierZDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 TierZDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierZDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 TierZDV Ordnungswidrigkeiten
... 6 des Tierzuchtgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass das Ejakulat oder der Samen gekennzeichnet oder in der dort ... Samen gekennzeichnet oder in der dort vorgeschriebenen Weise gelagert wird, 2. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 4 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier untersucht oder von der Gewinnung von Samen ... Tier untersucht oder von der Gewinnung von Samen ausgeschlossen wird, 3. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 5 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier die Voraussetzungen zur Aufnahme in die ... in die Quarantäne erfüllt oder dort mindestens 28 Tage verbleibt, 4. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 6 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier die Voraussetzungen zur Übernahme aus der ... Voraussetzungen zur Übernahme aus der Quarantäne erfüllt, 5. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 7 nicht sicherstellt, dass die Anforderungen an die Überprüfung bei samenspendenden Tieren ... an die Überprüfung bei samenspendenden Tieren eingehalten werden, 6. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 7a die dort genannten Untersuchungen nicht durchführt, 7. entgegen § 11 Satz 1 ... Satz 1 Nummer 7a die dort genannten Untersuchungen nicht durchführt, 7. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 8, 9 oder 10 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Bestimmung eingehalten wird, 8. entgegen ... 10 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Bestimmung eingehalten wird, 8. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 11 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Karenzzeit eingehalten wird oder eine Untersuchung ... eingehalten wird oder eine Untersuchung erneut durchgeführt wird, 9. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 14 oder § 18 Absatz 1 Nummer 4 nicht sicherstellt, dass Samen oder Embryonen nicht an eine dort ...
Anlage 1 TierZDV (zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Anlage 2 TierZDV (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
Anlage 2a TierZDV (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind