interne Verweise§ 4 PfandBG Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter Mindestdeckungsanforderungen (vom 30.12.2023) ... Angabe der entsprechenden Höhe der Zusatzanforderung auf ihrer Internetseite bei den nach § 28 zu der betreffenden Pfandbriefgattung veröffentlichten Angaben zu veröffentlichen. ... pfandbriefrechtliche Meldewesen nach § 27a, die Einhaltung der Transparenzvorschriften des § 28 , die Angemessenheit der zur Ermittlung der barwertigen sichernden Überdeckung nach der ...
§ 39 PfandBG Bußgeldvorschriften (vom 08.07.2022) ... entgegen § 5 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz eine Eintragung vornimmt, 4. entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Angabe nicht richtig oder nicht vollständig veröffentlicht, ... Angabe nicht richtig oder nicht vollständig veröffentlicht, 5. entgegen § 28 Absatz 1 Satz 4 eine Angabe nicht oder nicht mindestens zwei Jahre veröffentlicht oder 6. entgegen ...
§ 51 PfandBG Getrennter Pfandbriefumlauf (vom 26.03.2009) ... oder Refinanzierungsgarantie gilt. Die Vorschriften der §§ 8, 9, 10, 27 und 28 sind hinsichtlich des bisherigen Deckungsregisters nicht ...
§ 53 PfandBG Übergangsvorschrift zum CRD IV-Umsetzungsgesetz (vom 01.01.2014) ... 28 Absatz 1 bis 3 dieses Gesetzes in der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das ... Fassung ist erstmals auf das am 1. April 2014 beginnende Quartal, bei Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 ... 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 3 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. ... 2013 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2014 endende Quartal und § 28 Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 ... und § 28 Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz ...
§ 54 PfandBG Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz (vom 01.01.2015) ... 28 Absatz 1 bis 4 dieses Gesetzes in der ab dem 19. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf ... Fassung ist erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, bei Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2016 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 ... 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2016 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 4 in der bis zum 18. Dezember 2014 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. ... 2014 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2015 endende Quartal und § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, ... auf das am 31. März 2015 endende Quartal und § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und 2 letzter Satzteil ...
§ 55 PfandBG Übergangsvorschrift zum CBD-Umsetzungsgesetz (vom 08.07.2022) ... § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf die Angaben nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3, 5, 6, 8 bis 10 und 12 in ... 28 Absatz 5 ist in Bezug auf die Angaben nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3, 5, 6, 8 bis 10 und 12 in der ab dem 8. Juli 2022 geltenden Fassung erstmals auf das am 1. Juli 2023 beginnende Quartal ...
Zitat in folgenden NormenKreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)
neugefasst durch B. v. 11.12.1998 BGBl. I S. 3658; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 6 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 35 RechKredV Zusätzliche Pflichtangaben (vom 29.05.2009) ... nach Hypotheken-, Schiffshypotheken- und Kommunalkreditgeschäft nach Maßgabe des § 28 des Pfandbriefgesetzes, ferner zu den Posten der Aktivseite der Bilanz die zur Deckung begebener ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2024) ... an die Verfahren und Systeme aus § 4 Absatz 4, den §§ 5, 16, 24, 26d, 27, 27a sowie 28 des Pfandbriefgesetzes zu prüfen. Über die Prüfungen nach den Sätzen 1 bis 5 ist jeweils ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 4 BRRDUG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... Angabe der entsprechenden Höhe der Zusatzanforderung auf ihrer Internetseite bei den nach § 28 zu der betreffenden Pfandbriefgattung veröffentlichten Angaben zu veröffentlichen. Eine ... pfandbriefrechtliche Meldewesen nach § 27a, die Einhaltung der Transparenzvorschriften des § 28 , die Angemessenheit der zur Ermittlung der barwertigen sichernden Überdeckung nach der ... durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen." 11. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... „§ 54 Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 1 bis 4 dieses Gesetzes in der ab dem 19. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das am 1. April ... 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, bei Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2016 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 4 in der ... Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2016 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 4 in der bis zum 18. Dezember 2014 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2015 ... Dezember 2014 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2015 endende Quartal und § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 ... letztmalig auf das am 31. März 2015 endende Quartal und § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und 2 letzter Satzteil sowie auf Absatz 4 Nummer 2 in der bis zum 18. Dezember 2014 geltenden Fassung ...
CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... durch die Wörter „in Textform zu dokumentieren" ersetzt. 22. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... sowie des jeweiligen Verschiebungsumfangs auf der Internetseite der Pfandbriefbank bei den nach § 28 zu der betreffenden Pfandbriefgattung veröffentlichten Angaben, in mindestens einem ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes ... bei der Begründung dieser Darlehensforderungen überzeugt hat." 13. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... § 5 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz eine Eintragung vornimmt, 4. entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Angabe nicht richtig oder nicht vollständig veröffentlicht, ... Angabe nicht richtig oder nicht vollständig veröffentlicht, 5. entgegen § 28 Absatz 1 Satz 4 eine Angabe nicht oder nicht mindestens zwei Jahre veröffentlicht oder 6. ... „§ 55 Übergangsvorschrift zum CBD-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf die Angaben nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3, 5, 6, 8 bis 10 und 12 in ... zum CBD-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf die Angaben nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3, 5, 6, 8 bis 10 und 12 in der ab dem 8. Juli 2022 geltenden Fassung erstmals auf das am 1. Juli 2023 beginnende Quartal ...
CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes ... „§ 4" durch die Angabe „§ 26a Satz 1" ersetzt. 15. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „§ 53 Übergangsvorschrift zum CRD IV-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 1 bis 3 dieses Gesetzes in der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das am 1. April ... 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das am 1. April 2014 beginnende Quartal, bei Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 3 in der ... Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, anzuwenden. § 28 Absatz 1 bis 3 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2014 ... Dezember 2013 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2014 endende Quartal und § 28 Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 ... Quartal und § 28 Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung letztmalig auf das am 31. März 2015 ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zitate in aufgehobenen TitelnPrüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793; aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
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