Änderung § 17 GAPKondG vom 21.11.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 GAPKondGuaÄndG am 21. November 2024 und Änderungshistorie des GAPKondG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 GAPKondG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.11.2024 geltenden Fassung
§ 17 GAPKondG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 15 Antragsablehnung bei einer Verhinderung von Kontrollen


(Text neue Fassung)

§ 17 Antragsablehnung bei einer Verhinderung von Kontrollen


vorherige Änderung

1 Ein Sammelantrag nach der Unionsregelung wird abgelehnt, wenn der Begünstigte, die vertretungsberechtigten Personen oder Organe, die Arbeitnehmer oder sonstige im Betrieb mitarbeitende Personen, die Durchführung einer Kontrolle vor Ort verhindern. 2 Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände.



1 Ein Sammelantrag nach der Unionsregelung wird abgelehnt, wenn der Begünstigte, die vertretungsberechtigten Personen oder Organe, die Arbeitnehmer oder sonstige im Betrieb mitarbeitende Personen, die Durchführung einer Kontrolle vor Ort im Sinne des § 16 Absatz 1 verhindern. 2 Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed