Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte" (DemoGStErrG k.a.Abk.)

§ 5 Organe der Stiftung



Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,

2.
die Direktorin oder der Direktor,

3.
der Stiftungsbeirat.

Anzeige