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Artikel 3a - Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (WaStNUG k.a.Abk.)
Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 48 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 13 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Komma und das Wort „und" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 15 wird angefügt:
- „15.
- Planfeststellungsverfahren nach § 65 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 19.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung von Dampf- oder Warmwasserpipelines."
- 2.
- In Absatz 3 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3a Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a WaStNUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaStNUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 14 ERVAG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 55a wird wie folgt ...
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