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Artikel 4 - Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs (HNSGEG k.a.Abk.)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241 (Nr. 47); Geltung ab 27.07.2021, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 4 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 11 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1534) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 611 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Haftung nach dem HNS-Übereinkommen 2010 vom 30. April 2010 (BGBl. 2021 II S. 670, 671) kann nach den Bestimmungen des HNS-Übereinkommens 2010 beschränkt werden." - b)
- Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Ansprüche wegen Verschmutzungsschäden im Sinne des HNS-Übereinkommens 2010 geltend gemacht werden." - c)
- In Absatz 5 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „von 1992" die Wörter „sowie des HNS-Übereinkommens 2010" eingefügt.
- 2.
- In § 616 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und wird die Angabe „(§ 611 Absatz 2)" durch die Wörter „(§ 611 Absatz 2 Satz 1) oder nach Artikel 9 Absatz 2 des HNS-Übereinkommens 2010 (§ 611 Absatz 2 Satz 2)" ersetzt.
- 3.
- In § 617 Absatz 1 wird nach den Wörtern „(§ 611 Absatz 1 Satz 1)" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und wird die Angabe „(§ 611 Absatz 2)" durch die Wörter „(§ 611 Absatz 2 Satz 1) oder im Sinne des Artikels 9 Absatz 3 des HNS-Übereinkommens 2010" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 HNSGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HNSGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 5 FüPoG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3079 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 289f wird wie folgt ...
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