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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (2. CoronaEinreiseVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021 (BAnz AT 22.07.2021 V1) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel werden die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4" durch die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4 des Infektionsschutzgesetzes" ersetzt.
In der Eingangsformel werden die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4" durch die Wörter „Auf Grund des § 36 Absatz 8 Satz 1 bis 4 des Infektionsschutzgesetzes" ersetzt.
Schlussformel
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Sangs
Im Auftrag Sangs
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14865/index.htm