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Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften über das Inkrafttreten von § 22 des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSGEGBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2114) wird hiermit bekannt gemacht, dass § 22 des Reisesicherungsfondsgesetzes nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften infolge der am 9. Juli 2021 durch die Europäische Kommission erteilten beihilferechtlichen Genehmigung am 10. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Auftrag Ruth Schröder
Im Auftrag Ruth Schröder
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