Artikel 1 - Verordnung zur Schaffung einer Besonderen Gebührenverordnung für das Eisenbahn-Bundesamt und zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Eisenbahnbereich (Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt - EBABGebV) (EBABGebVEV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 (Nr. 49); Geltung ab 31.07.2021

Artikel 1 Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle


Artikel 1 ändert mWv. 31. Juli 2021 EBABGebV

(gesamter Text siehe Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt - EBABGebV)



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