Tools:
Update via:
Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung (BausparkVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Bausparkassen-Verordnung vom 29. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2576) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „350.000 Euro" durch die Angabe „700.000 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „30.000 Euro" durch die Angabe „50.000 Euro" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14879/a276264.htm